
Ich möchte auch in der dritten Instanz Erfolge für meine Mandanten erzielen.
Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof vertrete ich meine Mandanten in der dritten Instanz in zivilrechtlichen Revisionsverfahren, Nichtzulassungs- und Rechtsbeschwerden. Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof dürfen nur vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe, dem Bundesverfassungsgericht und anderen zwischenstaatlichen Gerichten, wie beispielsweise dem EuGH, auftreten.
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