BGH: zulässige Auswechslung des Streitanspruchs im Einspruch gegen Versäumnisurteil
Nach einer prozessrechtlich interessanten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist es zulässig, mit dem Einspruch nach Erlass eines Versäumnisurteils nur einen anderen Anspruch zu verfolgen als zuvor. Auf den Einspruch ist daher die Beschränkung im Berufungsverfahren nicht anzuwenden, wonach eine Berufung unzulässig ist, wenn sie sich nicht mindestens auch gegen die konkrete Beschwer richtet, die von dem erstinstanzlichen Urteil ausgeht.