Bundesjustizministerium beruft Dr. Christian Zwade zum Anwalt beim Bundesgerichtshof


Bundesjustizministerium beruft Dr. Christian Zwade zum Anwalt beim Bundesgerichtshof

Bundesjustizministerium beruft Dr. Christian Zwade zum Anwalt beim Bundesgerichtshof

Mit Dr. Christian Zwade hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den ersten sächsischen Juristen am 18. Oktober 2013 zum Anwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Zugleich ist der anerkannte Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtler der erste BGH-Anwalt mit Herkunft aus den neuen Bundesländern. Er ist nun einer von etwas über 40 Rechtsanwälten, die Zivilprozesse vor dem BGH verhandeln dürfen.

Zwade: "Ich kann die rechtliche Entwicklung Deutschlands mitgestalten."

"Für mich ist das eine große Ehre und zugleich große Herausforderung", sagt Dr. Christian Zwade, bisher Partner der nach ihm benannten Rechtsanwaltsgesellschaft. "Neben interessanten Fällen habe ich nun die Möglichkeit, die rechtliche Entwicklung in Deutschland aktiv mitzugestalten", so Dr. Zwade weiter. Letztlich sei dies für jeden Juristen ähnlich wie ein Ritterschlag. Seine Arbeit an Instanzgerichten muss Zwade für das Engagement in Karlsruhe nun ruhen lassen. "Meiner Heimatstadt Dresden werde ich aber weiter verbunden bleiben, zumal ich hier meinen Lebensmittelpunkt habe".

Präsident der Rechtsanwaltskammer: "Erfolg für die anwaltliche Selbstverwaltung."

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat die Kandidatur von Dr. Zwade zur Zulassung zur Anwaltschaft bei BGH unterstützt. „Die Bestellung eines Rechtsanwaltes aus dem Freistaat Sachsen und damit die erstmalige Bestellung eines Rechtsanwaltes aus den neuen Bundesländern ist ein großer Erfolg für die anwaltliche Selbstverwaltung und für die Rechtssuchenden in den neuen Ländern, erklärt Dr. Martin Abend, Präsident der RAK Sachsen und selbst Rechtsanwalt.

Anwälte beim Bundesgerichtshof

Beim BGH sind aktuell 37 Rechtsanwälte zugelassen, die vom Bundesjustizministerium berufen werden. 8 neue wurden nun ernannt. Nur diese Anwälte dürfen in Zivilsachen – im Unterschied zu Strafsachen – die Interessen von Klienten vertreten und als beim BGH zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Für die Zulassung muss der Rechtsanwalt wenigstens 35 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung in seinem Beruf gearbeitet haben. Außerdem muss er durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof benannt worden sein. Dr. Christian Zwade ist derzeit der einzige beim BGH zugelassene Anwalt aus den neuen Bundesländern.

Zur Person

Der 1968 in Heilbronn geborene Rechtsanwalt lebt seit fast 20 Jahren in Dresden und ist ein ausgewiesener Experte für Wirtschafts- und Finanzfragen, hierbei insbesondere Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Tätigkeitsbereiche des Dresdner Anwaltes sind Steuerrecht, Erbrecht, Handelsrecht und Kaufrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Regensburg wurde er Rechtsanwalt und Partner einer national agierenden mittelständischen Anwaltssozietät. 2012 gründete er mit Partnern die ZWADE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, aktuell hat die Kanzlei neun Rechtsanwälte und insgesamt 14 Mitarbeiter. Außerdem engagiert sich Dr. Zwade als Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Sachsen und ist Prüfer in der mündlichen Prüfung zum Zweiten Juristischen Staatsexamen im Freistaat Sachsen.

Dr. Christian Zwade ist verheiratet und Vater von einer Tochter. Mit seiner Familie lebt der Dresdner im Norden der sächsischen Landeshauptstadt.