Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen
Mit Urteil vom 16.05.2017 (XI ZR 586/15) hat der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) eine weitere bedeutsame Entscheidung zur Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Fällen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen getroffen.