Aktuelles


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BGH: Zugang einer E-Mail auch ohne tatsächlichen Abruf oder Kenntnisnahme

In einem Urteil vom 06.10.2022 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine E-Mail dem Empfänger im unternehmerischen Geschäftsverkehr bereits dann zugegangen ist, wenn sie während der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Nicht erforderlich ist dagegen, wann sie vom Empfänger abgerufen und zur Kenntnis genommen wird. Ein während der üblichen Geschäftszeiten versandtes Angebot kann danach nicht mit einer späteren E-Mail widerrufen werden.

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Kein schutzwürdiges Vertrauen in antragsgemäße Fristverlängerung bei datierter Verfügung des Gerichts

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 27.09.2022 erneut die strengen Anforderungen an das Vertrauen von Parteien in Fristverlängerungen bestätigt. Danach hat sich die Partei auf die vom Gericht mitgeteilte Fristverlängerung einzustellen, auch wenn diese hinter dem Antrag zurückbleibt oder ggf. auf einem Irrtum oder Schreibfehler beruht.

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Keine Annahme einer hypothetischen Einwilligung in der Arzthaftung ohne Anhörung des Patienten

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein aktuelles Arzthaftungsverfahren zum Anlass genommen, klarzustellen, dass ein Gericht bei Aufklärungsfehlern Feststellungen dazu, ob der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nur nach Anhörung des Patienten treffen darf. Auch darf der Vortrag des Patienten zu einem Entscheidungskonflikt über eine Einwilligung in die Behandlung nicht deshalb unbeachtet bleiben, weil seine Überlegungen unvernünftig erscheinen.

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Grundsätzlich keine Klageänderung in der Revisionsinstanz

Mit einem Urteil vom 04.08.2022 hat der Bundesgerichtshof erneut darauf hingewiesen, dass in der Revisionsinstanz nur in absoluten Ausnahmefällen und nur, wenn keine neuen Tatsachenfeststellungen erforderlich werden, eine Klageänderung zulässig ist.

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Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren Streitgegenständen

Die Berufungsbegründung muss sich bei einem teilbaren Streitgegenstand oder mehreren Streitgegenständen auf alle Teile des Urteils erstrecken, deren Abänderung der Rechtsmittelführer beantragt. Denn sie muss geeignet sein, die Entscheidung der ersten Instanz im Umfang der Anfechtung in Frage zu stellen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 05.07.2022 erneut betont hat. Der nicht begründete Teil der Berufung ist unzulässig; entscheidet das Berufungsgericht gleichwohl in der Sache über diesen Teil, kann das rechtliche Gehör des Berufungsbeklagten verletzt sein.

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Kein Unterlassungsanspruch von Bürgern gegen Transportunternehmen aus einem LKW-Durchfahrtverbot

Anwohner einer LKW-Durchfahrtverbotszone können dieses Verbot nicht selbst klageweise gegen Speditionen durchsetzen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Planmaßnahme wie die großflächige Umwelt- und LKW-Durchfahrtverbotszone in Stuttgart i.V.m. dem Bundes-Immissionsschutzgesetz lediglich dem Schutz der Allgemeinheit dient, nicht der einzelnen Anwohner. Es handele sich nicht um ein Schutzgesetz im Sinne des Deliktsrechts.

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BGH: Weitere Beteiligung des Urhebers bei unfreien Bearbeitungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 07.04.2022 (I ZR 222/20) eingehend erläutert, dass es auch nach der Urheberrechtsänderung im Juni 2021 für die weitere Beteiligung des Urhebers darauf ankommt, ob die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks sich im Rahmen des urheberrechtlichen bzw. vereinbarten Schutzbereichs bewegt. Für die Abgrenzung zur (nicht zu vergütenden) freien Benutzung kommt es nach wie vor maßgeblich auf die Wiedererkennbarkeit des geschützten Werks in dem neu geschaffenen Werk an.

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