BGH zur Beweislast - Ersitzung gestohlener Kunstwerke
Mit Urteil vom 19.07.2019 (Az. V ZR 255/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass die Beweislastregeln des § 937 BGB auch dann gelten, wenn der betroffene Gegenstand, hier zwei Kunstwerke, gestohlen wurde. Der Bestohlene muss danach beweisen, dass der Besitzer des Gegenstands im Zeitpunkt des Erwerbs in gutem Glauben über die Berechtigung an dem Gegenstand war.