Dr. Christian Zwade » Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Was ich für sie tun kann.

Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof vertrete ich meine Mandanten in der dritten Instanz in zivilrechtlichen Revisionsverfahren, Nichtzulassungs- und Rechtsbeschwerden. Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof dürfen nur vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe, dem Bundesverfassungsgericht und anderen zwischenstaatlichen Gerichten, wie beispielsweise dem EuGH, auftreten.

Verfahren am Bundesgerichtshof dienen grundsätzlich der Überprüfung und Beurteilung der Rechtsanwendung in den Vorinstanzen. Wichtig hierbei ist es, auf Grundlage der Rechtsprechung des für den Fall zuständigen Zivilsenats vor allem auch neue erhebliche rechtliche Aspekte mit guten Argumenten vorzutragen. Verfahren vor dem Bundesgerichtshof können zudem der Korrektur von Verfahrensfehlern und Verletzungen rechtlichen Gehörs dienen.

Ich möchte auch in der dritten Instanz Erfolge für meine Mandanten erzielen.
Dr. Christian Zwade

Oberstes Ziel meiner Tätigkeit ist es dabei, den Prozesserfolg meiner Mandanten in dritter Instanz zu sichern, argumentativ auch neue Wege zu beschreiten und dadurch im Idealfall die Rechtsentwicklung mitzugestalten. Aus diesem Grund arbeite ich eng mit den Anwälten aus den Vorinstanzen zusammen.

Zusätzlich zur Vertretung meiner Mandanten in Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesgerichtshof begleite ich ebenfalls komplexe Auseinandersetzungen neben dem Instanzanwalt bereits in erster und zweiter Instanz. Darüber hinaus erstelle ich Rechtsgutachten, berate in außergerichtlichen Streitigkeiten sowie wirtschaftsrechtlichen Strategiefragen und stehe meinen Mandanten in Schiedsverfahren zur Seite.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht besitze ich in diesen Rechtsgebieten besondere, spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten.

Dadurch hat sich insbesondere eine Prägung zu folgenden Rechtsgebieten ergeben:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kartellrecht
  • Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • IT- und Telekommunikationsrecht
  • Medizinrecht
  • Haftung der freien Berufe
  • Amts- und Staatshaftung
  • Schadenersatzrecht
  • Erbrecht
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht

Aufgrund meiner langjährigen beratenden und forensischen Tätigkeit in renommierten Wirtschaftskanzleien verfüge ich über umfangreiche Erfahrungen bei der Führung komplexer Rechtsstreitigkeiten zu wirtschaftsrelevanten Themen. Zugleich kommt diese Erfahrung auch Privatpersonen zugute, da eine umfangreiche Kenntnis der verschiedenen Interessen und Perspektiven die zielgerichtete Vertretung und Fokussierung auf das Wesentliche befördert.