Dr. Christian Zwade » Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Wie wir zusammen arbeiten

Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof (Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden, Rechtsbeschwerden) können nur durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt geführt werden. In komplexen Verfahren ist es sinnvoll, mich frühestmöglich anzusprechen. Oftmals hat es auch Sinn, umfangreiche zivilrechtliche Verfahren bereits in den Vorinstanzen prozessbegleitend zu betreuen, um für ein drittinstanzliches Verfahren bestmöglich aufgestellt zu sein.

Wenn Sie mich für die 3. Instanz kontaktiert haben, beginnt meine Arbeit mit der Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels. Dabei erhalten Sie selbstverständlich auch eine klare Darlegung der anfallenden Kosten. Für die Prüfung der Erfolgsaussichten müssen die vorinstanzlichen Gerichtsakten zur Verfügung stehen, weshalb meine Tätigkeit regelmäßig die fristwahrende Einlegung des Rechtsmittels erfordert. Soweit die Sichtung des Berufungsurteils bereits eine Aussage zu dem Chancen-Risiko-Profil zulässt, bespreche ich mich dazu selbstverständlich frühestmöglich mit den vorinstanzlich tätigen Kolleginnen und Kollegen, bzw. den Mandanten.

Das Ziel ist es, Ihnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine tragfähige Einschätzung dafür zu geben, wie in dem konkreten Rechtsstreit die Erfolgsaussichten stehen und wie sich die Dinge entwickeln könnten.
Dr. Christian Zwade

Nach Eingang der Gerichtsakten erfolgt durch mich und mein Team die revisionsrechtliche Prüfung, die entweder in die Erstellung eines Begründungsentwurfes oder in eine ausführliche revisionsrechtliche Einschätzung mit einer Empfehlung zur Rücknahme des Rechtsmittels (sog. Abvotum) mündet. Letzteres erfolgt, soweit sich – insbesondere in Fällen der Nichtzulassungsbeschwerde – Zulassungsgründe mit suffizienter Begründung nicht darstellen lassen.

In die Abstimmung der Rechtsmittelbegründungsschrift binde ich dabei die vorinstanzlich tätigen Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich ein. Es ist immens wichtig, deren Sicht der Dinge sowie ihre rechtlichen Störgefühle zu der Berufungsentscheidung zu kennen, um entsprechende Aspekte zu diskutieren und – soweit revisionsrechtlich möglich – berücksichtigen zu können.

Die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof werden selbstverständlich von mir persönlich wahrgenommen. Sie können dabei sicher sein, dass ich die Rechtssache in allen Facetten kenne und in intensiver Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung ein Plädoyer erarbeitet habe, das in den Prozesserfolg münden soll. Gerne können mich Mandanten, wie auch die vorinstanzlichen tätigen Kolleginnen und Kollegen zur mündlichen Verhandlung begleiten.